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Die Verordnung für Ergotherapie erfolgt durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Die Kosten für die Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen.